
Arbeitnehmer
Wer von einem Unternehmen oder einer Person einen Lohn oder ein Gehalt für erbrachte Leistungen erhält, wird als Arbeitnehmer, Arbeiter oder Angestellter bezeichnet. Für sie besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn ihr Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Bei Beamten, Selbstständigen und Freiberuflern ist dies etwas anders. Während Arbeitnehmer bis zu dieser Grenze automatisch in der GKV versichert sind, können Beamte Selbstständige oder Freiberufler auch unter dieser Grenze frei wählen, ob sie sich n der GKV oder PKV versichern möchten. Arbeitnehmer, welche über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus verdienen, können ebenfalls in die private Krankenversicherung wechseln.