
Haushaltshilfe
Versicherte, welche über eine gesetzliche Krankenversicherung verfügen, können unter bestimmten Bedingungen eine Haushaltshilfe erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherte den Haushalt nicht mehr weiterführen kann und mindestens ein Kind darin lebt. Definition Haushaltshilfe: Eine Haushaltshilfe übernimmt in einem fremden Haushalt alle Hilfsarbeiten, welche zur Lebensführung notwendig sind und vom Versicherten selbst nicht übernommen werden können. Darunter fallen Tätigkeiten wie zum Beispiel Lebensmittel einkaufen, Essen zubereiten, Wäsche waschen, Reinigungsarbeiten oder Botengänge. Die Haushaltshilfe kann nur solange in Anspruch genommen werden, solange es dem Versicherten unmöglich ist, dies selbst zu tun.