
Ehegattennachversicherung
Im Allgemeinen bezieht sich die Ehegattennachversicherung auf Leistungen der privaten Krankenversicherung. In der Regel ist es so, dass Personen, welche sich in der privaten Krankenversicherung versichern möchten, dass sie eine Wartezeit einhalten müssen. Handelt es sich bei dieser Person aber um den Ehepartner eines bereits schon versicherten Mitgliedes der PKV, entfällt diese Wartezeit. Trotzdem muss sich der Ehepartner einer Risikoprüfung unterziehen, wenn auch die Wartezeit, welche normalerwiese für diese Prüfung verwendet wird, entfällt. Bei der Ehegattennachversicherung muss allerdings der bereits Versicherte Partner mindestens drei Monate der PKV angehören.