
Kuren
In der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung gelten unterschiedliche Reglungen für Kuren. Kuren werden in der gesetzlichen Krankenversicherung nur dann verschrieben, wenn eine entsprechende medizinische Notwendigkeit besteht. Selbst wenn Kuren in der gesetzlichen Krankenversicherung verschrieben werden, fallen einiges an Kosten für den Versicherten an. Auch in der privaten Krankenversicherung besteht nicht zwingend eine Kostenübernahme. Hier orientiert sich die Kostenübernahme an den Vertragsbedingungen des Versicherungsvertrages. Insgesamt liegen die angeboten Leistungen der privaten Krankenversicherung auch hinsichtlich des Angebotes an Kuren deutlich über dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung.