Heilgymnastik
Benötigt man eine Heilgymnastik, wird diese vom behandelnden Arzt verordnet. Dieser schreibt dann ein Rezept für die Heilgymnastik aus. Mit dem Rezept kann man dann bei einem Krankengymnasten eine bestimmte Anzahl von Gymnastikstunden in Anspruch nehmen. Eine Heilgymnastik wird Personen verordnet, welche an speziellen Berufserkrankungen leiden, aber auch Menschen mit Behinderung Erfahren mit dieser speziellen Therapie Linderung. Zudem wird die Heilgymnastik nach der Genesung von Knochenbrüchen oder Gelenkschäden eingesetzt. Der Therapeut arbeitet mit dem Patienten intensive an der Dehnungsfähigkeit der betroffenen Stellen. Die Heilgymnastik wird, sofern diese medizinisch notwendig ist von den Krankenkassen übernommen. Gesetzlich Krankenversicherte müssen allerdings einen Eigenanteil leisten.