
Arbeitsunfall
Grundsätzlich haftet bei einem Arbeitsunfall die gesetzliche Unfallversicherung (GUV), auch dann, wenn der Arbeitnehmer privat krankenversichert ist. Als Arbeitsunfall werden Unfälle bei Arbeit und Beruf bezeichnet, aber auch Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit oder von der Arbeit direkt nach Hause, fallen in den Bereich Arbeitsunfall. Neben den möglichen Arbeitsunfällen sind aber auch Berufskrankheiten über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Die PKV muss nicht zahlen, solange dem Versicherten Leistungen aus der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung zustehen.