
Weiterversicherung gesetzliche Krankenversicherung
Ist die Rede von einer Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, so steht diese in der Regel in Zusammenhang einer Familienversicherung. Erlischt der Anspruch, dass man beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen einer Familienversicherung mitversichert ist, so kann eine Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen. Wichtig ist hier, dass der Antrag auf Weiterversicherung innerhalb von drei Monaten gestellt wird. In den allermeisten Fällen sind hier erwachsene Kinder betroffen, welche die Altersgrenze der Beitragsfreien Mitgliedschaft erreicht haben. Diese haben dann die Möglichkeit, durch einen Antrag die freiwillige Weiterversicherung in der GKV zu erwirken. Besteht allerdings ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, besteht auch die Beitragspflicht, was den Ausschluss aus der Familienversicherung bedeutet.