
Beitragszuschuss für Rentner
Als Rentner hat man die Möglichkeit, einen sogenannten Beitragszuschuss für Rentner zu beantragen. Dieser wird vom Rentenversicherungsträger bezahlt. Allerdings ist es wichtig, auf den Zeitpunkt der Antragstellung zu achten, damit dieser auch gleich mit dem Beginn der Rente genutzt werden kann. Am sinnvollsten ist es, wenn der Antrag für den Zuschuss zur Krankenversicherung parallel zum Rentenantrag gestellt wird. Seit 2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz für die Krankenversicherung. Dieser liegt bei 15,5 Prozent. Der Betragszuschuss für Rentner beträgt die Hälfte des Beitragssatzes. Demnach bekommt ein Rentner 7,3 Prozent der monatlichen Altersrente als Zuschuss für seine Krankenversicherung bezahlt. Ist ein Rentner privat Krankenversichert, erhält er die Hälfte des tatsächlichen monatlichen Versicherungsbeitrages.