
Verletztengeld
Beim Verletztengeld handelt es sich um das Krankengeld des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers. Der Versicherte hat Anspruch auf Verletztengeld, wenn nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall eine Berufskrankheit mit Arbeitsunfähigkeit auftritt. Vorraussetzung für den Anspruch ist, dass der Versicherte kein Arbeitsentgelt oder ähnliche Bezüge mehr erhält. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen das Verletztengeld im Auftrage der Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen aus. Im Falle eines Arbeitsunfalls hat der Erkrankte die freie Arztwahl. Die Höhe des Verletztengeldes liegt um zehn Prozent höher als die Höhe des Krankengeldes und darüber hinaus werden noch die Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit mit hinzugerechnet. Bei der Berechnung werde alle Kalendertage des zu Grunde gelegt. Dadurch kann das Verletztengeld oft die Höhe des Nettogehaltes erreichen, darf diese aber nicht überschreiten. Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld werden berücksichtigt.