
Tagesgleiche Pflegesätze
Als stationärer Patient in einem Krankenhaus, erhält man ärztliche und pflegerische Leistungen, welche mit einem entsprechenden Entgelt vergütet werden müssen. Diese Leistungen unterliegen einem Abteilungspflegesatz. Dieser wird der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse des Versicherten in Rechnung gestellt. Diese Abteilungspflegesätze gelten vor allem für Intensivstationen, Dialyseabteilungen, onkologische Abteilungen und andere spezielle Abteilungen. Für diese gelten Tagesgleiche Pflegesätze, was bedeutet, dass nicht nach einer Fallpauschale die Grundversorgung abgerechnet wird. Bei tagesgleichen Pflegesätzen handelt es sich um den tatsächlichen Pflegeaufwand, der angefallen ist.