
Arbeitgeberwechsel
Bei einem Arbeitgeberwechsel ist es jederzeit möglich, weiterhin entweder in seiner gesetzlichen Krankenversicherung oder in seiner alten privaten Krankenversicherung versichert zu bleiben. Beim Arbeitgeberwechsel muss der ehemalige Arbeitgeber den Wechsel bei der Krankenkasse melden und entsprechend den Arbeitnehmer abnehmen. Wird der Krankenkasse bei einem Arbeitgeberwechsel bereits der neue Arbeitgeber genannt, wird die Krankenkasse den neuen Arbeitgeber eine neue Mitgliedsbescheinigung zusenden. Wenn ein Versicherter bei einem Arbeitgeberwechsel zukünftig über der Beitragsbemessungsgrenze lieg, besteht keine weitere Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und er hat so die Möglichkeit, in eine der privaten Krankenversicherungen einzutreten.