
Rechnungszins
Mit Hilfe des Rechnungszins werden die einzelnen Tarife und dementsprechend die monatlichen Beiträge in der privaten Krankenversicherung errechnet. Wobei der Rechnungszins auf einer gesetzlichen Vorgabe beruht, welche nicht unterschritten werden darf, um den Versicherten einen gesetzlichen Schutz hinsichtlich ihrer monatlichen Beiträge gewährleisten zu können. Wichtig ist der Rechnungszins vor allem für die Altersrückstellungen der privaten Krankenversicherung. Da nur mit einer entsprechenden Verzinsung aus den Rückstellungen eine entsprechende Summe angespart werden kann, welche im Alter für eine Entlastung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung sorgt. Hierbei ist aber zu beachten, dass der Rechnungszins maximal eine gesetzlich vorgeschriebene Höhe von 3,5 Prozent betragen darf.