
Schwerpflegebedürftige
Schwerpflegebedürftige sind Personen, die der Pflegestufe II unterliegen und für die Körperpflege, die Ernährung oder auch Mobilität wenigstens dreimal am Tag zu unterschiedlichen Uhrzeiten auf Hilfe angewiesen sind. Weiterhin benötigen Schwerpflegebedürftige und haben auch einen Anspruch auf Hilfe bei der Hausarbeit an mehreren Tagen in der Woche. Schwerpflegebedürftige müssen durchschnittlich drei Stunden am Tag betreut werden. Von diesen drei Stunden müssen allein zwei Stunden auf die Grundpflege erfolgen. Von Mitarbeitern des medizinischen Dienstes der gesetzlichen Krankenkassen wird Pflegebedürftigkeit nach einem Antrag vom Versicherten geprüft und dann wenn nötig, in die jeweilige Pflegestufe eingestuft.