
Arztleistungen
Jede Art von Behandlung, welche ein Arzt an seinem Patienten durchführt, wird als Arztleistung bezeichnet und auch so abgerechnet. Sei es im Krankenhaus, beim Hausarzt, Facharzt oder Zahnarzt. Als gesetzlich Versicherter muss man diese Arztleistungen nicht selbst bezahlen, diese werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. In der Gebührenordnung ist ganz klar geregelt, welche Leistungen ein Arzt abrechnen kann. So soll verhindert werden, dass wahllos Arztleistungen abgerechnet werden können. Dabei dürfen nur Leistungen abgerechnet werden, welche für die jeweilige Krankheit notwendig sind. Behandlungen, welche nicht zwingend nötig sind, denen muss der Patient zustimmen, diese müssen in der Regel auch dann vom Patienten selbst bezahlt werden.