
Hörgeräte
Hörgeräte stellen für viele Menschen ein wichtiges Hilfsmittel für die akustische Wahrnehmung dar. Besteht durch einen Facharzt ein Rezept, dass ein Hörgerät benötigt wird, sind die Kassen in der Regel auch verpflichtet die Kosten für solch ein Gerät zu übernehmen. Hierbei sollte aber beachtet werden, dass die Kostenübernahme durch die Krankenkasse auch schriftlich bewilligt werden muss, bevor ein Gerät gekauft wird. Auch erstatten die Krankenkassen in der Regel nur die Kosten für die günstigste Hörgeräteausführung, dies bedeutet, dass der Patient für besser ausgestattete Geräte den Differenzbetrag übernehmen muss.