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Probeantrag

Ein Probeantrag stellt in der privaten Krankenversicherung eine sehr gute Möglichkeit dar, sich über die Angebote der verschiedenen privaten Krankenversicherungsgesellschaften umfassend informieren zu können. Im Gegensatz zu einem privaten Krankenkassenvergleich handelt es sich bei den Angaben, die durch einen Probeantrag von der Versicherung gemacht werden, um verbindliche Vertragskonditionen, welche die individuellen Voraussetzungen eines jeden Versicherungsnehmers berücksichtigen. Sollte sich der Antragssteller aufgrund der vorgelegten Daten für eine Versicherung entscheiden, wird der Probeantrag in eine vollwertige Versicherung umgewandelt. In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen gestalten sich die Beitragssätze unabhängig von Erkrankungen lediglich nach dem monatlichen Einkommen des Versicherten.

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In unserem Lexikon bringen wir Ihnen Fachbegriffe von A bis Z aus dem Bereich der Krankenversicherung und des Gesundheitswesens näher. Die Palette der Begrifflichkeiten reicht von Aberration bis zum Zulassungsbezirk.