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kolumne-notlagenversicherung-pkv-jetzt-fuer-nichtzahler-noch-interessanter

Kolumne - Notlagenversicherung. PKV jetzt für Nichtzahler noch interessanter?

Kolumne von Eduard Maier:

In der Privaten sind in den letzten Jahren verstärkt Personen, z.B. kleine Selbstständige aufgenommen worden, die eigentlich gar nicht zahlungswillig sind, wenn man das genau betrachtet. Denn, warum schließt ein selbstständiger Bauarbeiter mit ca 1500 € Bruttoeinkommen eine private Krankenversicherung ab? Antwort: Weil er das tun muss und die Kontrolleure der Sozialversicherung auf den Baustellen prüfen, ob alle, die auf der Baustelle sind, korrekt angemeldet sind. Mancher vom Bau raunt, denn die sich selbstversklavenden Arbeiter aus bestimmten EU-Ländern, machen uns die Preise kaputt. Da der Versicherungsschutz einer PKV auch bei Nichtzahlung gilt, gibt es inzwischen eine erhebliche Anzahl von Menschen in Deutschland, die die Prinzipien unseres sich verändernden Sozialversicherungssystems offensichtlich zum Teil schneller begriffen haben, als mancher brave, ehrliche Bürger wahr haben will.

Das am Freitag, 14.06.2013, beschlossene Gesetz ( Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ) bietet nämlich praktisch eine weitere Steilvorlage für nicht Zahlungsunwillige.

Die am Freitag beschlossene Neuregelung der neuen Notlagenversicherung bedeutet:

Wer gesund und selbstständig ist, sagt vielleicht, warum brauche ich überhaupt eine Krankenversicherung und wieso soll ich diese bezahlen, wenn das so läuft? Eine Gefahr für die Privaten Krankenversicherungen und deren zahlungswilligen Mitgliedern. Geschaffen durch ein beschlossenes Gesetz, welches wohl nicht zu Ende gedacht wurde?!

Besonders attraktiv kann das für einen Versicherten sein, der eine spürbare Selbstbeteiligung mit 1000, 2000, oder gar 5000 € vereinbart hat. Jedenfalls hat der Gesetzgeber noch (!) keine Regelung ins Gesetz geschrieben, wie die Sache in diesem Fall aussieht. Wenn der Versicherte im Notlagentarif seine Beitragsrückstände wieder bezahlt hat, dann hat er das Recht, wieder die alten Bedingungen seines alten Vertrages zu bekommen.

Bereits durch das Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde somit ein weiterer Begriff geschaffen, was notwendige Heilbehandlung ist. Notlage, dass bedeutet, ärztliche Behandlungsbedürftigkeit, um Schmerzzustände zu beseitigen. Wenn z.B. ein Rentner wegen sogenannter Altersdiabetes behandelt wird, weil dieser eine Sehschwäche verursachen kann, dann ist das ein Notfall. Demnach würde derjenige der seine Beiträge nicht bezahlt hat, die Behandlung bezahlt bekommen, und das ohne die Beiträge der PKV gezahlt zu haben. Nicht mal seine Selbstbeteiligung muss er so bezahlen. Der „brave“ Normalzahler bleibt dagegen auch auf seiner Selbstbeteiligung sitzen.

Wir werden dieses neue Gesetz weiter analysieren und berichten.

Ihr Eduard Maier

[info_boxen type="pdf" hrefbild="/wp-content/uploads/pdf/deckblatt_notlagenversicherung.jpg" hrefdatei="/wp-content/uploads/pdf/notlagenversicherung.pdf" alt="Vorschaubild" ] Bundestag beschließt Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung
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