
Basispflegesatz
Der Basispflegesatz legt genau fest, welche Kosten bei einem stationären Aufenthalt von der jeweiligen Krankenkasse übernommen werden. So fallen beispielsweise allgemeine Krankenhausleistungen und Wahlleistungen an, welche berechnet werden müssen. Die Wahlleistungen hat man bereits bei Abschluss der privaten Krankenversicherung getroffen. Diese könnten sein: Unterbringung im Einzelzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt. Diese Mehrkosten sind im Basispflegesatz nicht enthalten. Der Basispflegesatz deckt lediglich die Kosten für die Unterbringung im Mehrbettzimmer und die Verpflegung des Patienten ab. Dafür steht ein einheitlicher Betrag für jedes belegte Bett welches für 24 Stunden belegt ist fest. Hinzu kommen hierbei noch der Abteilungspflegesatz und die pflegerischen Leistungen samt den ärztlichen Kosten sowie den Medikamentenkosten.