
Verjährung
Besonders in der privaten Krankenversicherung spielt die Verjährung eine wichtige Rolle, dies gilt vor allem für den Fall, dass vom Versicherten Rechnungen bei der privaten Krankenversicherung geltend gemacht werden sollen. So gilt die Frist für Verjährung der Kostenübernahme von zwei Jahren, wobei die Frist mit dem Ende des Jahres beginnt, in welcher die Rechnung dem Versicherten ausgestellt wurde. Doch gibt es bei den einzelnen Fristen zur Verjährung auch von privater Krankenversicherung zu privater Krankenversicherung einige Unterschiede, sodass zur Sicherheit die Vertragsunterlagen studiert werden sollten, in denen die Fristen genau definiert sind. Zum anderen kann bei verjährten Rechnungen auch auf die Kulanz der privaten Krankenversicherung gehofft werden.