
Einschränkung Leistungspflicht
In der privaten Krankenversicherung kann es unter Umständen zu einem Wegfall der Versicherungsleistungspflicht kommen. Diese Einschränkung der Leistungspflicht, wie es im Fachkreis genannt wird, ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, welche ein wesentlicher Bestandteil eines jeden Versicherungsvertrages sind, geregelt. In der Regel ist es aber so, dass dort allerdings nur die wichtigsten Gründe genannt werden, die zu einer Einschränkung der Leistungspflicht durch den Versicherer führen. Möglich ist deshalb auch, dass es je nach Fall zu weiteren Leistungseinschränkungen kommen kann. Versicherungsnehmer können diese Einschränkungen in den einzelnen Tarifbedingungen des Versicherungsunternehmens einsehen.