
Antragsannahme
Möchte man sich in einer Krankenkasse versichern lassen, muss ma dort erst einmal einen Antrag stellen. Stimmt das Unternehmen diesem Antrag zu, wird der Versicherungsnehmer vom Krankenversicherungsunternehmen über Antragsannahme in Kenntnis gesetzt. Dies geschieht in schriftlicher Form. Grundsätzlich haben Versicherungspflichtige Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Krankenkasse frei zu wählen. Liegt das Einkommen des Versicherungsnehmer unter der Bruttoeinkommensgrenze, welche ausschlaggebend ist, ob man in die PKV wechseln kann, muss die gesetzliche Krankenversicherung diese annehmen. Hierzu verpflichtet sie das Solidaritätsprinzip dazu.