
Unfall im Ausland
Bei einem Unfall im Ausland kommen neben all den Unannehmlichkeiten auch Kosten auf die Beteiligten zu. Bei Personenschäden bei einem Unfall im Ausland kann dann auch noch ein stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus oder gar ein Krankenrücktransport ins Heimatland notwendig werden. Kommt es also zu einem Unfall im Ausland mit Personenschaden, so ist zunächst ein Rettungsdienst zu informieren. Wird eine ambulante oder stationäre ärztliche Behandlung notwendig, kommt die gesetzliche Krankenversicherung nur für die Kosten in den Ländern auf, mit denen sie ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Da erfolgt jedoch nur nach den jeweiligen Richtlinien der Krankenkasse vor Ort. In den Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen zahlt die gesetzliche Krankenkasse gar nicht. Hier empfiehlt sich auf jeden Fall ein spezieller Auslandskrankenschutz. Bei einer privaten Krankenversicherung kann ein umfassender Auslandskrankenschutz zusätzlich zum Leistungspaket mit abgeschlossen werden.