
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Die Abkürzung VVG steht für das Versicherungsvertragsgesetz. Hierbei handelt es sich um ein in der Bundesrepublik Deutschland einheitliches Gesetz zum Versicherungsvertrag. Dieses Gesetz wurde im Januar 2008 grundlegend reformiert. Seitdem erfährt das Versicherungsvertragsgesetz weitere Reformen und Neuerungen. Darin sind in den einzelnen Abschnitten die alle Versicherungsrechtlichen Hintergründe klar geregelt. Zum Beispiel die allgemeinen Vorschriften aller Versicherungszweige, Besonderheiten der Schadensversicherungen, Lebensversicherungen und Krankenversicherungen. In einem Abschnitt sind auch die Unfallversicherungen in einzelnen Bestimmungen geregelt. Aber auch die Schlussbestimmungen zu sämtlichen Versicherungsverträgen sind im Versicherungsvertragsgesetz geregelt.