
Pflegepflichtversicherung
Seit dem Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes ist die Einführung der Pflegepflichtversicherung für alle Bundesbürger Pflicht geworden. Alle Personen, die in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder in der Privaten Krankenversicherung versichert sind, für die ist diese Pflegepflichtversicherung ein absolutes Muss. Bei Mitgliedern der Privaten Krankenversicherung wird für die Pflegepflichtversicherung ein gesonderter Versicherungsvertrag abgeschlossen. Bei der Pflegepflichtversicherung der Gesetzlichen Krankenkasse richtet sich der Beitrag nach der Höhe des Einkommens des Versicherten. Bei der Privaten Krankenversicherung werden für die Pflegepflichtversicherung Altersrückstellungen gebildet. Weiterhin erhalten sie einen Beitragszuschuss von Ihrem Arbeitgeber in Höhe des gleichen Arbeitgeberanteils bei der Gesetzlichen Pflegeversicherung.