
Gesundheitsstrukturgesetz
Das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) dient zur Sicherung und Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung. In Kraft trat es im Jahre 1993. Ziel war durch die Einführung dieses Gesetzes, dass Kosten gedämpft werden, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen verringert werden und dabei aber auch das Preis-Leistungs-Verhältnis in ein angemessenes Verhältnis zu lenken. Beiträge sollen für Versicherte stabil gehalten werden, was logischerweise nur in Form von Einsparungen möglich ist. Dazu regelt das Gesundheitsstrukturgesetz das Budget für Arzneimittel, aber auch die Zuzahlung, welche man selbst leisten muss. Auch die Gesundheitsreform vom 1. Januar 2009 entsprang aus dem Gesundheitsstrukturgesetz.