
Solidaritätszuschlag
Seit dem Jahr 1991 wird der so genannte Solidaritätszuschlag erhoben, welcher zu Beginn vor allem dazu gedient hat, die enormen Kosten der Wiedervereinigung zu decken. Heute wird der Solidaritätszuschlag auch weiterhin erhoben, dessen Einnahmen werden aber für Projekte im gesamten Bundesgebiet verwendet. Es handelt sich hier um eine Bundessteuer, sodass die einzelnen Bundesländer von diesen Steuereinnahmen nicht direkt profitieren. Zu Beginn sollte der Solidaritätszuschlag nur für ein Jahr erhoben werden. Schnell wurde der Zuschlag aber zu einer dauerhaften Steuermehreinnahme für den Staat. Von Zeit zu Zeit kommt es immer wieder einmal zu Diskussionen, über den Sinn und Unsinn des Solidaritätszuschlag.