
Fahrtkosten PKV
Die Fahrtkosten in der PKV unterliegen den jeweiligen Rahmenbedingungen des individuellen Versicherungsvertrages, sodass keine pauschale Aussage über die Erstattung getroffen werden kann. In vielen Fällen verfügt die private Krankenversicherung aber über Zuschüsse oder gar die Komplettübernahme solcher Kosten, die für die An- und Abfahrt von medizinischen Behandlungen anfallen, wenn selber die An- und Abfahrt aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht durchgeführt werden kann! Wichtig ist es für betroffene die Vertragsunterlagen der privaten Krankenversicherung zu studieren und sich vorab über die Kosten zu informieren!