
Befundbezogener Festzuschuss Zahnersatz
Ein befundbezogener Festzuschuss zum Zahnersatz bedeutet, es handelt sich hier um einen Festbetrag, der dem Patienten bei Bedarf von Zahnersatz zugezahlt wird. Seit Anfang 2005 ist die Regelung des Festzuschusses in Kraft getreten. Seitdem gibt es geregelte feste Zuschüsse, welche für die unterschiedlichen Befunde zugezahlt werden. Somit richten sich die Zuschüsse nicht mehr wie früher nach den individuellen Befunden der Patienten, sondern sind auf die unterschiedlichen Befundarten abgestimmt. Das System der Regelversorgung macht gesamten Ablauf etwas einfacher. Der Patient hat den Vorteil, dass er sich bei einem befundbezogenen Festzuschuss somit für jede anerkannte Versorgungsart entscheiden kann, ohne dabei das Recht auf einen Zuschuss zu verlieren.