
Wegfall der 3-Jahres Frist
31.12.2010
Die sowieso schon seit Beginn strittige 3 Jahresgrenze zum Wechsel aus der GKV zur PKV entfällt!
Es tritt wieder die schon aus dem Jahre 2007 bekannte 1-Jahres Regelung in Kraft.
Für wen kommt die Erleichterung für den Wechsel in die PKV bei entgeltmäßigem Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze zum tragen?
Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet
- Arbeitgeberwechsler
- Berufseinsteiger / Berufsanfänger
- Selbständige, die Arbeitnehmer werden
- Personen, die bisher in Deutschland noch nicht beschäftigt waren
- Kostenerstattung
- Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen
- Beitragsrückerstattung
- Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG)
Reduzierung der Mindestvertragslaufzeit bei gewissen Wahltarifen
Die GKV-Wahltarife bleiben in der bisherigen Form bestehen.
Allerdings: Die Mindestbindungsfrist reduziert sich auf ein Jahr für die folgende Wahltarife:
Zielsetzung:
Neben der GKV soll künftig auch die PKV von den Maßnahmen zur Kostendämpfung bei Arzneimitteln profitieren. Übertragung der für die GKV bereits geltenden Arzneimittelrabatte auf die PKVEinbindung der PKV bei den Preisverhandlungen auf Basis einer Nutzenbewertung für neue Arzneimittel