
Beitragszuschuss Landwirte
Landwirte unterliegen der Pflichtversicherung, sie werden in der KVLG gesetzlich krankenversichert. Eine Befreiung dieser Versicherungspflicht ist allerdings unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Möglichkeit besteht dann, wenn das landwirtschaftliche Unternehmen einen gewissen Wert aufweisen kann. Zudem dürfen noch keine Leistungen von KVLG in Anspruch genommen worden sein. Landwirte, egal ob diese nun gesetzlich oder privat Krankenversichert sind, erhalten einen Beitragszuschuss für Landwirte. Im Klartexte bedeutet das, dass er Leistungen im Rahmen der Familienhilfe erhält, bzw. ihm zustehen. Diesen Betragszuschuss Landwirte erhalten auch Unternehmer aus dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Weinbau und Gartenbau.