
Zahnärzte-Zulassungsverordnung
Bei dem Begriff Zahnärzte-Zulassungsverordnung geht es um die Rechtsverordnung für die Zulassung der Zahnärzte. Laut dieser muss ein Zahnarzt gewisse Voraussetzungen erfüllen, damit dieser als Vertragszahnarzt gilt. Diese Voraussetzungen werden demnach in der Zahnärzte-Zulassungsverordnung klar geregelt. Die Voraussetzungen umfassen Punkte wie: Bildung und Ausbildung der Zahnärzte, die notwendigen Examen und die Bestimmungen zu den Unterlagen, welche zusammen mit dem Antrag auf Zulassung einzureichen sind. Zudem ist in der Zahnärzte-Zulassungsverordnung das Ruhen, entziehen und das Ende einer Zulassung ganz klar festgelegt. Ebenso geregelt sind in dieser die Zulassungsbezirke, die Bedarfsplanung und die Regelung zur Unterversorgung.