
Zahnarztregister
Ein Zahnarztregister ist eine Liste, in der sämtliche Zahnärzte aufgeführt sind, welche auch die Voraussetzung erfüllen, um im Zahnarztregister vermerkt zu werden. Voraussetzungen dafür sind die Approbation und eine zweijährige Vorbereitungszeit. Geführt wird das Zahnarztregister von der kassenärztlichen Verordnung, welche sich auf den §1 der Zahnärzte- Zulassungsverordnung beruft. Zahnärzte, welche im Zahnregister vermerkt werden, sind alle mit einer eigenen Praxis niedergelassen, oder sind zumindest niederlassungswillig. Zahnärzte, welche beispielsweise in einer Zahnklinik eine Festeinstellung besitzen, haben allerdings keinen Anspruch, im Zahnregister geführt zu werden. Dies hat nichts mit der Qualifikation zu tun, sonder vielmehr damit, dass er keine eigene Praxis besitzt. Deshalb ist wohl eher sein Arbeitgeber dann im Zahnregister eingetragen.