
Fahrtkosten GKV
Es gibt zahlreiche Fällen in denen die Fahrtkosten von der GKV übernommen werden, dies gilt vor allem dann wenn von einem Arzt bestätigt wird, dass es nicht möglich ist eigenständig zur Behandlung anzureisen! Hierzu stehen den Krankenkassen unterschiedliche Sätze zur Verfügung, wobei zu Unterscheiden ist, ob mit dem eignen PKW als Beifahrer oder einem Taxi die An- und Abfahrt realisiert wird! Auch kommt es darauf an, ob die Patienten von einer Zuzahlung befreit sind, oder zum Teil noch selber einen Teil der Kosten bezahlen müssen! Hier hilft ein Gespräch mit der gesetzlichen Krankenversicherung, die im Detail Auskunft über die Kostenübernahme geben können!