
Abgrenzung Selbständigkeit
Unter Abgrenzung Selbständigkeit versteht man, eine hauptberufliche Selbständigkeit. Im Klartext ist dies so zu erklären: jeder der sein hauptsächliches Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit bezieht und dafür seine hauptsächliche Arbeitszeit in die selbige investiert, gilt somit als Selbständig. Die Abgrenzung Selbständigkeit wird benötigt, um zu ermitteln, ob jemand versicherungspflichtig bleibt oder nicht. Wird eine Selbständigkeit nebenberuflich ausgeübt und bleibt derjenige hauptberuflich im Angestelltenverhältnis, (wenn auch nur geringfügig) bleibt dieser was die gesetzliche Krankenversicherung betrifft, versicherungspflichtig. Durch die Abgrenzung Selbständigkeit kann der Arbeitgeber, sollten die Einkünfte aus der Selbständigkeit die Grenze des Nebenverdienstes übersteigen, vom Arbeitnehmer verlangen, einen Teil der Krankenversicherung selbst zu tragen.