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bundeswehr-und-zivildienst

Bundeswehr und Zivildienst

Auch für Bundeswehr und Zivildienst gilt der Krankenversicherungsschutz. Wobei es Unterschiede zwischen dem Schutz in der Bundeswehr und dem Schutz im Zivildienst gibt. Soldaten der Bundeswehr haben mit Dienstantritt Anrecht auf eine kostenlose Heilfürsorge durch ihren Dienstherrn. Zivildienstleistende hingegen werden wie normale Arbeitnehmer über die gesetzliche Krankenversicherung versichert. Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit sich von seinem Dienstherren anteilig die Kosten für die private Krankenversicherung auszahlen lassen. Diese Kosten liegen in Höhe der fälligen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung.

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In unserem Lexikon bringen wir Ihnen Fachbegriffe von A bis Z aus dem Bereich der Krankenversicherung und des Gesundheitswesens näher. Die Palette der Begrifflichkeiten reicht von Aberration bis zum Zulassungsbezirk.