
Versicherungsnehmer
Für die Versicherung gilt als Versicherungsnehmer, der Vertragspartner, welcher im Versicherungsvertrag namentlich, samt seinen persönlichen Daten aufgeführt wurde. Auch dann, wenn in einem Versicherungsvertrag, noch andere Personen in den laufenden Vertrag mit eingeschlossen wurden. Dies ist bei Krankenversicherungen ebenso üblich wie bei Haftpflichtversicherungen, Hausratversicherungen und den anderen Sachversicherungen. Entsteht ein Schaden durch eine im Versicherungsvertrag versicherte Person, ist die Gesellschaft in der Leistungspflicht. Die Leistung, muss allerdings vom Versicherungsnehmer beantragt werden. Dieser hat auch die Pflicht, einen entstanden Schaden unverzüglich zu melden.