
Mitversicherte Person
Sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung, als auch in der privaten Krankenversicherung ist es möglich, eine mitversicherte Person in den Hauptvertrag mit aufzunehmen. Hierbei muss es sich aber in beiden Fällen um ein Familienmitglied handeln. Interessant bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist in diesen Fällen die Möglichkeit der kostenlosen Familienversicherung, welche eine optimale Möglichkeit für Familien darstellt, nicht berufstätige Ehepartner und Kinder kostenlos mit einem Krankenversicherungsschutz auszustatten. Die private Krankenversicherung bietet zwar keine kostenlose Mitversicherung an, trotzdem können Familienangehörige zu günstigen Konditionen, an den Hauptvertrag angeschlossen werden.