
Pflegekinder
Pflegekinder sind Kinder, welche zur Pflege in einen Haushalt aufgenommen werden. Diese Kinder können nicht adoptiert werden, da meist die leiblichen Eltern das Einverständnis dazu nicht geben. Pflegekinder verbringen häufig nur einen bestimmten Zeitraum in einer Pflegefamilie. Meist solange, bis sich die leiblichen Eltern wieder ausreichend um ihre Kinder kümmern können. Versichert sind Pflegekinder in der Regel über ihre leiblichen Eltern im Rahmen der Familienversicherung. Es ist aber auch möglich, dass die Krankenversicherung über eine Behörde sichergestellt ist, eine sogenannte Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wurden bestimmte Voraussetzungen erfüllt ist es sogar möglich, dass ein Pflegekind über die Familienversicherung der Pflegefamilie versichert ist.