
Gutachten
Besteht eine länger anhaltende Arbeitsunfähigkeit, oder gar eine Berufsunfähigkeit, verlangen private Krankenversicherungen häufig ein Gutachten. Das ist auch nichts ungewöhnliches, allerdings muss ein Versicherter dieser Forderung auch nachkommen. Auch dann, wenn die Krankheitsursache noch nicht komplett geklärt ist. Dafür wird in der Regel ein neutraler Facharzt beauftragt, welcher ein komplettes Gutachten erstellt. Dieser untersucht dann den Versicherungsnehmer und erstellt das Gutachten, welches eine Urkunde darstellt. Ein Gutachten kann auch angefochten werden, wenn man der Meinung ist, dass die Einschätzungen des Facharztes nicht den Tatsachen entsprechen. Hierfür muss allerdings ein erheblicher Aufwand betrieben werden, welcher in der Regel über die Gerichte gehen.