
Befreiung Versicherungspflicht
Versicherungspflichtige können durch eine Befreiung der Versicherungspflichtvon der Pflichtversicherung ausgenommen werden. Dafür muss allerdings ein Antrag gestellt werden, welcher an die zuständige Krankenkasse gerichtet wird. Dabei ist zu beachten, dass der Antrag nicht später als drei Monate nach dem eigentlichen Ender der Versicherungspflicht erfolgt. Wurde die Befreiung von der Versicherungspflicht von der Krankenkasse einmal genehmigt, kann diese nicht mehr rückgängig gemacht werden. Um diese Befreiung zu erhalten, müssen verschiedenen Voraussetzungen erfüllt sein. Bezieht man Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder sogar Arbeitslosengeld II und/oder bestand fünf Jahre davor kein Leistungsbezug, während der Versicherungspflichtige bei einer Krankenversicherung versichert ist, kann diese Befreiung erhalten.