
Invalidität
Der Verlust der eigenen Arbeitskraft wird im medizinischen oder auch versicherungstechnischen Bereich als Invalidität bezeichnet. Unterschieden wird eine vollständige Invalidität, oder eine nur teilweise. Bei vollständiger Invalidität, spricht man auch vom vollständigen Verlust der Arbeitskraft. Der Betroffene kann somit nicht mehr, auch nicht in einem Ersatzberuf arbeiten. Bei einer teilweisen Invalidität, also ein Teilverlust der Arbeitskraft, bedeutet nur eine Erwerbsminderung, der Betroffene kann zwar dem erlernten Beruf nicht mehr ausüben, aber evtl. durch eine Umschulung einen anderen Beruf. Somit ist immer noch Arbeitskraft vorhanden, diese muss eben dann anderweitig genutzt werden.