
Pflegesachleistung
Durch die Pflegesachleistung ist es pflegebedürftigen Personen möglich in den eigenen vier Wänden von einem zugelassenen Pflegedienst betreut zu werden. In diesem Fall übernehmen dann ausgebildete Pflegekräfte die notwendige Grundpflege des Patienten. Die Pflegekräfte rechnen die Pflegesachleistung direkt mit der Pflegekasse ab. Die Vergütung der der Pflegesachleistung ist abhängig von der jeweiligen Pflegestufe. Damit die Pflegekasse die Kosten für die Pflegesachleistung übernehmen kann, muss die Pflegekraft entweder bei einer Pflegekasse oder einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst angestellt sein. Auch Einzelpersonen mit einem entsprechenden Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse können eine Pflege zu Hause übernehmen.