
Beginn Versicherungsschutz
In der privaten Krankenversicherung ist der Beginn des Versicherungsschutzes gleichzeitig das Datum der ersten Beitragszahlung. Erst wenn diese bezahlt wurde, besteht auch der vereinbarte Versicherungsschutz. Wurde der Erstbeitrag vom Versicherungsnehmer noch nicht bezahlt, hat die private Krankenversicherung das Recht, den Versicherungsnehmer noch vom Versicherungsschutz auszunehmen, dass bedeutet, die Versicherung ist nicht dazu verpflichtet, eine Versicherungsleistung zu bezahlen. Gerade deshalb sollte man den Beginn des Versicherungsschutzes ernst nehmen und die erste Beitragszahlung auch fristgerecht bezahlen. Pünktliche Folgezahlungen des Beitrages sind aber genauso wichtig, damit man seinen Versicherungsschutz nicht verliert.