
Pflegestufe
Mit der Pflegestufe wird angegeben, in welchem körperlichen Zustand sich ein pflegebedürftiger befindet und mit welchen entsprechenden gesetzlichen Leistung, die Pflege einer solchen Person unterstützt wird. Die Pflege solcher Menschen ist in drei Pflegestufen eingeteilt, wobei Pflegestufe 1. die niedrigste Stufe und Pflegestufe 3. entsprechend die höchste Stufe darstellt. Die Einstufung in die verschiedenen Gruppen wird vom MDK vorgenommen, welche sich persönlich vor Ort ein Bild, über die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers machen. Hierbei ist der MDK an gesetzlichen Vorgaben gebunden, sodass es zum Teil auch zu Einstufungen in Pflegestufe 0 kommen kann, welche nicht durch die gesetzlichen Pflegeversicherung gedeckt werden. Aber auch diese Antragsteller benötigen in der Regel eine Unterstützung im Alltag, welche beispielsweise durch die Sozialbehörden finanziert werden kann.