
Annahmeerklärung
Wurde ein Krankenversicherungsantrag in der privaten Krankenkasse angenommen, händigt die private Krankenversicherung dem Versicherungsnehmer eine Annahmeerklärung aus. Mit dieser erhält er die Bestätigung, dass er in der privaten Krankenversicherung auch versichert ist. Allerdings wird die Annahmeerklärung nur dann ausgestellt, wenn ein Versicherungsnehmer vorab, bevor der Versicherungsschein zugestellt wurde, eine Bescheinigung benötigt, dass er privat Krankenversichert ist. Somit gilt diese Erklärung dritten gegenüber als Nachweis dafür, dass eine Krankenversicherung vorliegt. Bei einem Wechsel von der GKV in die PKV, sollte mit der Kündigung der GKV solange gewartet werden, bis man die Annahmeerklärung erhalten hat.