heimrecht

Heimrecht

Das Heimrecht ist ein Gesetz, welches zum Schutz von Menschen in einer stationären Pflegeeinrichtung erlassen wurde, damit ältere Menschen, sowie pflegebedürftige und erwachsene Behinderte, welche sich nicht selbst versorgen können, in ihrem Alltag unterstützt werden können. Im Heimrecht, auch Heimgesetz genannt, werden die gesetzlichen Regelungen der Verwaltungsvereinfachung und der Heimführungsform definiert. Darin geregelt sind auch die Unterbringung und der Schutz der Menschen, sowie die Heimverträge mit ihren Verfassungsformen und Kündigungsfristen. Die Pflege und Betreuung von Heimbewohnern durch ein qualifiziertes Pflegepersonal, geht im Falle des Heimgesetzes über eine normale Pflegedefinition hinaus.

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