
Vertragstrennung PKV
In der privaten Krankenversicherung ist es möglich, dass sich Familienangehörige dort über den Versicherungsnehmer mitversichern können. Mitversicherte Kinder können nach dem volljährig werden entweder weiterhin mit den Eltern mitversichert sein, solange die Beiträge dafür entrichtet werden, oder aber sie versichern sich selbst, entweder in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Soll das volljährige Kind in der privaten Familienversicherung beibehalten werden, muss dafür eine Vertragstrennung PKV vereinbart werden. Dies bedeutet lediglich, dass die betreffende Person vom Versicherungsunternehmen übernommen wird und die Beiträge selbst bezahlt werden.