
Regress
Im Bereich der Krankenversicherungen kommt ein Regress zum Beispiel dann zum Einsatz, wenn durch eine dritte Person ein Unfall verursacht wird, durch welchen der Versicherte der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung einen Schaden erleidet. Zu Beginn übernimmt zwar die Krankenversicherung des Geschädigten die Kosten für die Behandlung, doch versuchen die Krankenversicherungen in der Regel in der Form eines Regress die entstandenen Kosten, von dem Verursacher des Unfalls wieder einzutreiben. Hierzu stehen den Krankenversicherungen mehrere Möglichkeiten zur Auswahl, welche bis hin zu einem Verfahren führen können, falls sich der Verursacher weigert die Kosten zu übernehmen.