
Hörhilfen
Je nach Höhe der akustischen Beeinträchtigung müssen Hörhilfen in Anspruch genommen werden. Die Kosten für solche Hörhilfen werden von den Krankenkassen übernommen, wenn eine entsprechende medizinische Notwendigkeit besteht. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden nur die Kosten in Höhe der günstigsten Hörhilfen bewilligt, sodass der Versicherte aus eigener Tasche die Differenz für ein hochwertigeres Gerät zahlen muss. Die private Krankenversicherung bietet ihren Versicherten hingegen deutlich mehr Optionen, sodass auch teurere Geräte in der Regel übernommen werden. Hier sollte der Versicherungsvertrag studiert werden, in welchem im Detail der Leistungsumfang der abgeschlossenen Versicherung definiert ist.