
Landwirte
Zwar gelten Landwirte als Selbständige, trotzdem unterliegen sie der Pflicht sich in der gesetzlichen Krankenkasse versichern zu müssen. Dieser Pflichtversicherung können sie sich nur entziehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So muss vom Landwirt ein entsprechendes jährliches Einkommen belegt werden. Nur dann steht die Möglichkeit für den Landwirt zur Auswahl, dass ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist. Hierbei sollte aber auch beachtet werden, dass solch ein Austritt aus der landwirtschaftlichen Krankenpflichtversicherung unwiderruflich und eine Rückkehr ausgeschlossen ist. Daher sollte vor einem Wechsel genau gerechnet werden und zukünftige Entwicklungen, mit in die Planung integriert werden.